Bundesministerium des Innen
Dienstsitz Berlin
Alt_ Moabit 101 D
10559Berlin
Sehr geehrter Heer Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble
Am 14 . Juli 2008 haben Sie und Ihr syrische Amtskollege Bassam Abdelmajid ein bilaterales
Rücknahmeabkommen unterzeichnen. Die ,, Rückführung ,, syrische Flüchtlinge ist besonders
bedenklich , da Syrien international als Folterstaat gilt , in dem elementare Menschenrechte
nicht zählen und jede politische Opposition brutal unterdrückt wird . Die berichte Zahlreicher
namhafter Menschenrechtesorganisationen Zur Lage der Menschenrechte in Syrien sprechen
eine deutliche Sprache. Drohungen, Belästigung, Vorladungen Zum Vorhör, Berufsverbote
Ausreiseverbute, willkürliche, Inhaftierung, unfaire Prozesse, aber auch körperliche Gewalt
sind Mittel der Regierung, Druck auf Kritiker auszuüben, Zu densystematisch unterdrückten
verfolgten und belästigten Groppen gehören v.a. demokratisch orientierte Oppositionelle
Islamisten, Menschenrechtsaktivisten und politisch aktive Kurden
Die Menschenrechtssituation hat sich seit 2006 weiterhin verschlechtert: Die unterzeichnung
der / Damaskus-Beirut-Erklärung / im Mai 2006 und die wahl einer neuen Führerschaft der / Damaskus - Erklärung für demokratischen und natinalen Wandel ,, im Dezember 2007
lösten neue Repressions-und Verhaftunswellen aus. auch Familienangehörige und
Verwandte von inhaftierten wurden von den sicherheitsdiensten belästigt und
eingeschüchtert. Die Liste der Personen mit ausreiseverbot wurde massgeblich erweitert
Anlass. Wer nach Syrien abgeschoben wird, muss angesichts dieser Sachlage mit
Gefängnis und Folter rechnen, unter Umständen auch um sein Leben fürchten
Besonders problematisch ist der artikel 2 des Rücknahmeabkommens, der auch die
Rückführung ,, Staatenloser ,, ermöglicht. Hiervon ist insbesondere die kurdische Minderheit
betroffen, die in Syrien seit Jahrzehnten extremer staatlicher Repression ausgesetzt ist. In
Folge einer sondervolkszählung im Jahre 1962 wurde 150.000 Kurden die
Staatsbürgerschaft entzogen. Dieser Gruppe, welcher staatsbürgerliche-und politische
Rechte/ wiebeispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf Erwerb von Land und Immobilien
oder das recht auf staaliche Anstellung / vorenthalten wird , umfasst nach Schätzungenvon
Menschenrechtsgroppen heute etwa 300.000 Personengelten. in Deutschland leben ca. 28.350
syrische Staatangehörige. ca 7000 Personen gelten als ausreisepflichtig. Die
überwiegende Mehrheit dieser Menschen sind Angehörige der kurdische Bewölkerung
Durch den Präsidiallerlass 49 vom 10 september 2008 ist es den Bewohnen der syrischen
Grenzregionen untersagt, Grundbesitz Zu kaufen_Zuverkaufen oder an gesetzliche Erben zu
übertragen. Da es sich hierbei zum grösstenTeil um kurdische Gebiete handelt, ist es
offensichtlich, dass die kurdische Bewölkerung am meisten unter diesem Erlass leiden wird
Der Erlass erhöht nicht nur die Arbeitslosigkeit in der Region, die zur Zeit bei ca. 70% liegt
er sorgt auch für eine Verschlechterung der Situation der Kurden in Syrien. Dies könnte zur
folge haben, dass noch mehr Kurden versuchenwerden, nach Europa zu flüchten, Der
Erlass macht auch jede Zu kunftsperpektive der aus Deutschland abgeschobenen
kurdischen Flüchtlinge zunichte
Daher fordere ich Sie auf, das Rücknahmeabkommen mit Syrien zu überdenken und die
abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien zu stoppen
Mit freundliche Grüssen
ahmed omar
Jäger str26. 23909 Ratzeburg .
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