16‏/02‏/2009

Herr Dr. Wolfgang Schäuble




Bundesministerium des Innen


Dienstsitz Berlin


Alt_ Moabit 101 D


10559Berlin


Sehr geehrter Heer Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble


Am 14 . Juli 2008 haben Sie und Ihr syrische Amtskollege Bassam Abdelmajid ein bilaterales


Rücknahmeabkommen unterzeichnen. Die ,, Rückführung ,, syrische Flüchtlinge ist besonders


bedenklich , da Syrien international als Folterstaat gilt , in dem elementare Menschenrechte


nicht zählen und jede politische Opposition brutal unterdrückt wird . Die berichte Zahlreicher


namhafter Menschenrechtesorganisationen Zur Lage der Menschenrechte in Syrien sprechen


eine deutliche Sprache. Drohungen, Belästigung, Vorladungen Zum Vorhör, Berufsverbote


Ausreiseverbute, willkürliche, Inhaftierung, unfaire Prozesse, aber auch körperliche Gewalt


sind Mittel der Regierung, Druck auf Kritiker auszuüben, Zu densystematisch unterdrückten


verfolgten und belästigten Groppen gehören v.a. demokratisch orientierte Oppositionelle


Islamisten, Menschenrechtsaktivisten und politisch aktive Kurden


Die Menschenrechtssituation hat sich seit 2006 weiterhin verschlechtert: Die unterzeichnung


der / Damaskus-Beirut-Erklärung / im Mai 2006 und die wahl einer neuen Führerschaft der / Damaskus - Erklärung für demokratischen und natinalen Wandel ,, im Dezember 2007


lösten neue Repressions-und Verhaftunswellen aus. auch Familienangehörige und


Verwandte von inhaftierten wurden von den sicherheitsdiensten belästigt und


eingeschüchtert. Die Liste der Personen mit ausreiseverbot wurde massgeblich erweitert


Anlass. Wer nach Syrien abgeschoben wird, muss angesichts dieser Sachlage mit


Gefängnis und Folter rechnen, unter Umständen auch um sein Leben fürchten


Besonders problematisch ist der artikel 2 des Rücknahmeabkommens, der auch die


Rückführung ,, Staatenloser ,, ermöglicht. Hiervon ist insbesondere die kurdische Minderheit


betroffen, die in Syrien seit Jahrzehnten extremer staatlicher Repression ausgesetzt ist. In


Folge einer sondervolkszählung im Jahre 1962 wurde 150.000 Kurden die


Staatsbürgerschaft entzogen. Dieser Gruppe, welcher staatsbürgerliche-und politische


Rechte/ wiebeispielsweise das Wahlrecht, das Recht auf Erwerb von Land und Immobilien


oder das recht auf staaliche Anstellung / vorenthalten wird , umfasst nach Schätzungenvon


Menschenrechtsgroppen heute etwa 300.000 Personengelten. in Deutschland leben ca. 28.350


syrische Staatangehörige. ca 7000 Personen gelten als ausreisepflichtig. Die


überwiegende Mehrheit dieser Menschen sind Angehörige der kurdische Bewölkerung


Durch den Präsidiallerlass 49 vom 10 september 2008 ist es den Bewohnen der syrischen


Grenzregionen untersagt, Grundbesitz Zu kaufen_Zuverkaufen oder an gesetzliche Erben zu


übertragen. Da es sich hierbei zum grösstenTeil um kurdische Gebiete handelt, ist es


offensichtlich, dass die kurdische Bewölkerung am meisten unter diesem Erlass leiden wird


Der Erlass erhöht nicht nur die Arbeitslosigkeit in der Region, die zur Zeit bei ca. 70% liegt


er sorgt auch für eine Verschlechterung der Situation der Kurden in Syrien. Dies könnte zur


folge haben, dass noch mehr Kurden versuchenwerden, nach Europa zu flüchten, Der


Erlass macht auch jede Zu kunftsperpektive der aus Deutschland abgeschobenen


kurdischen Flüchtlinge zunichte


Daher fordere ich Sie auf, das Rücknahmeabkommen mit Syrien zu überdenken und die


abschiebung von Flüchtlingen nach Syrien zu stoppen




Mit freundliche Grüssen




ahmed omar




Jäger str26. 23909 Ratzeburg .


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